Nachdem lange von den ReschI (Regionalstellen für schulische Inklusion) die Rede war, hat das Kultusministerium sich für einen anderen Namen entschieden. Das MK hat bzgl. der Umsetzung der Inklusion einen Eckpunkteplan für die Errichtung von Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentren Inklusive Schule (RZI) auf den Weg gebracht. Vorgesehen ist demnach in jedem Landkreis und in jeder kreisfreien Stadt, abhängig von den regionalen Begebenheiten, ein RZI einzurichten. In diesem Punkt unterscheidet sich der neue Eckpunkteplan nicht von dem ReschI-Konzept, auch dort sollte es ein ReschI pro Landkreis bzw. kreisfreier Stadt geben. Wie dies im Landkreis Osnabrück aussehen wird, bleibt abzuwarten. Bei der Größe unseres Landkreises könnte es schwierig werden, mit einem RZI alle Schulen zu versorgen.
Der Aufbau der Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentren und die Übertragung der Aufgaben sollen in einem mehrjährigen Prozess schrittweise erfolgen.
Folgende Aufgaben soll das RZI übernehmen:
- Beratung von Schulen, schulischem Personal, Erziehungsberichtigte, Schülerinnen und Schüler, Schulträgern, Studienseminaren
- Entwicklung von regionalen Inklusionskonzepten und Vernetzung mit anderen Einrichtungen
- Qualitiätsentwicklung und Qualitätssicherung des sonderpädagogischen Personals
- Mobiler Dienst – Organisation des Einsatzes des sonderpädagogischen Personals und Vorschläge für die Beauftragung
- Entscheidung über sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf
- Verteilung flexibler Personalressourcen wie z.B. Stunden für Schulen mit hohem Migrationsanteil
- Koordinierung und Entscheidung über den Einsatz des sonderpädagogischen Personals
Die Regionalen Beratungs- und Unterstüzungszentren sollen funktional und personell von Schule getrennt aufgebaut werden, räumlich sollen die RZI aber dann doch in einer Schule untergebracht werden können. Allerdings geht auch ein Landkreisgebäude oder eine Liegenschaft der Landesschulbehörde, Kommune oder des Landes.
Die RZI sollen Teil der Landesschulbehörde werden. Dafür soll im Dezernat 2 ein Fachbereich gebildet werden.
Geplant ist, dass zunächst in interessierten Landkreisen und kreisfreien Städten Planungsgruppen eingerichtet werden sollen. Die Leitung eines RZI soll in pädagogischer Hand liegen. Möglich wäre also eine Besetzung der Zentren mit Schulleitungen von Förderschulen oder allgemeinen Schulen.
Wann die Umsetzung beginnt, steht noch nicht fest. Es bleibt abzuwarten, was dieser Eckpunkteplan bringen wird. Ob er eine Verbesserung für die Schulen vor Ort mit sich bringt, wird sich zeigen. Mehr sonderpädagogisches Personal wird es auch mit diesem Konzept nicht in den Schulen geben.